Allgemeine Geschäftsbedingungen der Filmburg Sonthofen
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die Kinos der Filmburg Sonthofen erkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen der Filmburg Sonthofen, Promenadestr. 1a, 87527 Sonthofen, als Betreiber im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für ihn rechtlich an.
1. Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung nach Maßgabe der gedruckten Angabe gemäß Kartenaufdruck. Der Besuch unserer Kinos unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Besucher ist verpflichtet, auf Anforderung durch das Kontrollpersonal zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Filmvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.
2. Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse bezahlt und abgeholt sein. Kartenreservierungen, die nicht zu diesem Zeitpunkt eingelöst werden, verfallen und werden vom EDV-System automatisch gelöscht. Der Betreiber ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen.
3. Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen. Bei witterungsbedingtem Abbruch vor Beginn des Hauptfilmes werden gültige Eintrittskarten gegen Vorlage, durch Gastkarten gutgeschrieben. Weitere Schadensersatzansprüche wegen witterungsbedingtem Ausfall der Vorstellung sind ausgeschlossen.
4. Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes.
5. Ein Anspruch auf Einlass in die laufende Vorstellung nach Maßgabe der Ziffer 4 verfällt spätestens mit Beginn des Hauptfilmes. Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie Schadensersatzansprüche aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.
6. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für verlustig geratene Wertgegenstände ist eine Haftung des Betreibers bzw. Veranstalters ausgeschlossen.
7. Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Kinogebäude nicht gestattet. Das Verteilen von Handzetteln etc. sowie das Anbringen von Plakaten ist im Kino sowie auf dem gesamten Außenbereich verboten.
9. Der Besucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes im Kino zu einer sorgfältigen Benutzung des Kinos, insbesondere dessen Einrichtungen und Inventarteile. Vorsätzliche Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen gleich welcher Art werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
10. Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellungen, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot ist Folge zu leisten. Mobiltelefone (Handys) sind, zur Vermeidung von Störungen während der laufenden Vorstellung außer Betrieb zu nehmen.
11. Der Betreiber ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, berechtigt im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.
12. Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten im Programm abgedruckten Filmes gleich welcher Art ist ausgeschlossen.